Information zu Möglichkeiten finanzieller Entlastung bei fälligen Steuerzahlungen ab dem 16.03.2020 in der Gemeinde Schenkendöbern
Um Unternehmen und Steuerpflichtigen während der Zeit der Corona-Pandemie zu unterstützen und um soziale Härtefälle abzufedern, wurden in Abstimmung mit dem Landkreis Spree-Neiße und den Städten, Ämtern und Gemeinden des Landkreises, Kulanzregelungen bei der Erhebung und Entrichtung der Grundsteuern und der Gewerbesteuern getroffen.
Die Gemeinde Schenkendöbern informiert:
1. Es sollte ein Antrag beim zuständigen Finanzamt auf Neu-
festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für 2020
erfolgen.
2. Die Gewerbesteuer kann auf Antrag bei der Gemeinde-
verwaltung bis zum 31. Dezember 2020 zinslos gestundet
werden.
3. Für die Grundsteuer A und B kann ebenfalls eine zinslose
Stundung der Steuerschuld bis zum 31.12.2020 bei der
Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Anträge sind formlos und schriftlich an:
Gemeinde Schenkendöbern
Sachgebiet Steuern
Gemeindeallee 45
03172 Schenkendöbern
zu richten.
Bitte geben Sie dabei stets das Kassenzeichen Ihres aktuellen Steuerbescheides an.