Schlichtungsstelle Bergbauschäden
Schlichtungsstelle Bergschäden nimmt Arbeit auf
Für die Geschädigten ist das Verfahren kostenfrei
Cottbus, 24. Juli 2019. Die Schlichtungsstelle für den Braunkohlebergbau im Land Brandenburg nimmt heute ihre Arbeit auf. Ihre Aufgabe ist es, einzelfallbezogene Streitigkeiten zu lösen, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Privatpersonen oder kleine und mittlere Unternehmen können sich an die neue Stelle wenden. Angesiedelt ist die Geschäftsstelle des Schlichtungsausschusses bei der Industrie- und Handelskammer Cottbus, diese nimmt auch die Anträge entgegen.
„Mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle Bergschäden haben wir in Brandenburg endlich einen Weg gefunden, der dem Hausbesitzer und dem kleinen Unternehmer wirklich weiterhilft“, sagte Hendrik Fischer, Staatssekretär im brandenburgischen Wirtschaftsministerium, zum Start der Schlichtungsstelle. Seit den 90er-Jahren wurden im aktiven und im Sanierungsbergbau über 6.000 Bergschadensmeldungen verzeichnet. Zwischen 50 und 60 Prozent wurden von den Bergbauunternehmen anerkannt. „Bevor Betroffene in ein teures Gerichtsverfahren einsteigen, haben sie jetzt die Möglichkeit, sich unter Leitung rechtlich versierter Schlichter mit dem Bergbauunternehmen zu einigen“, sagte Fischer. „Diese Lösung nützt beiden Seiten.“
Besetzt ist das neue Gremium mit einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter, beide haben die Befähigung zum Richteramt. Den Vorsitz übernimmt der ehemalige Präsident des Landgerichts Cottbus, Bernd Walter. Sein Stellvertreter wird Roland Bernards, Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus. Die Bergbauseite und die Geschädigtenseite stellen jeweils einen Beisitzer, Geschädigte können sich Unterstützung in Form eines Fach- oder Rechtsbeistandes hinzuziehen. „Die Schlichtungsstelle trifft ihren Spruch – ähnlich wie bei einem Schiedsgericht – unparteiisch“, erklärt Bernd Walter. „Sie ist unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Das dient nicht nur dem Schutz der Parteien, sondern auch der Gewähr einer integren Schlichtung“, so der Vorsitzende der Schlichtungsstelle weiter.
Seit 2013 bemühte sich das Land Brandenburg, ein Verfahren zur Schlichtung strittiger Bergschadensanmeldungen in Zusammenarbeit mit den Bergbauunternehmen Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) und Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) im brandenburgischen Teil der Lausitz einzurichten. Schwierig war es, die vom Bund finanzierte LMBV mit ins Boot zu holen, die über einen eigenen Ausschuss – das Bund-Länder-Steuerungsgremium für die Braunkohlesanierung (kurz: StuBA) – verfügt.
Am Ende umfangreicher Verhandlungen zwischen Bund und Land stand ein Kompromiss: Die LMBV wird zunächst befristet für einen Zeitraum von drei Jahren in der Schlichtungsstelle mitwirken; das Letztentscheidungsrecht bei strittigen Schadensmeldungen bleibt jedoch dem StuBA vorbehalten. Das Land Brandenburg finanziert im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Schlichtungsstelle in eigener Regie, für die Geschädigtenseite ist das Verfahren kostenfrei.
Die beiden Brandenburger Bergbauunternehmen haben sich auf freiwilliger Grundlage bereit erklärt, an den Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Die Schlichtungsordnung des Landes Brandenburg tritt heute in Kraft.
Die Industrie- und Handelskammer Cottbus begrüßt es, dass die Geschäfts- und Anlaufstelle für Bergschäden-Schlichtungsverfahren im Gebäude der IHK in der Goethestraße eingerichtet worden ist. „Probleme, die hier in der Lausitz entstehen, können am besten vor Ort gelöst werden“, vertritt IHK-Präsident Peter Kopf.
Quelle: https://mwae.brandenburg.de
Ansprechpartnerin der Schlichtungsstelle:
Frau Jana Frost
Referentin
0355 365 1603
0355 36526 1603 (Fax)
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Postanschrift:
Schlichtungsstelle des Landes Brandenburg – Geschäftsstelle—
Goethestraße 1
03046 Cottbus
Weiterführende Information (Schlichtungsordnung, Antragsformular) auf:
https://www.cottbus.ihk.de/mitgliederservice/schlichtungsstelle-braunkohlebergbau-brandenburg.html