Information zu Möglichkeiten finanzieller Entlastung bei fälligen Steuerzahlungen ab dem 16.03.2020 in der Gemeinde Schenkendöbern

Um Unternehmen und Steuerpflichtigen während der Zeit der Corona-Pandemie zu unterstützen und um soziale Härtefälle abzufedern, wurden in Abstimmung mit dem Landkreis Spree-Neiße und den Städten, Ämtern und Gemeinden des  Landkreises, Kulanzregelungen bei der Erhebung und Entrichtung der Grundsteuern und der Gewerbesteuern getroffen.

Die Gemeinde Schenkendöbern informiert:

1. Es sollte ein Antrag beim zuständigen Finanzamt auf  Neu-
    festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für 2020
    erfolgen.

2. Die Gewerbesteuer kann auf Antrag bei der Gemeinde-
    verwaltung bis zum 31. Dezember 2020 zinslos gestundet
    werden.

3. Für die Grundsteuer A und B kann ebenfalls eine zinslose
    Stundung der Steuerschuld bis zum 31.12.2020 bei der
    Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Anträge sind formlos und schriftlich an:

Gemeinde Schenkendöbern

Sachgebiet Steuern

Gemeindeallee 45

03172 Schenkendöbern

zu richten.

Bitte geben Sie dabei stets das Kassenzeichen Ihres aktuellen Steuerbescheides an.

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