Beschluss Reiserückkehrenden zur schnellen Erkennung und Eindämmung von SARS-CoV-2

93. Gesundheitsministerkonferenz
Beschluss vom 24. Juli 2020 (14:15 Uhr)


Maßnahmen bei

Reiserückkehrenden zur schnellen

Erkennung und Eindämmung von SARS-CoV-2
 
 
Antragsteller: alle Länder

 

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit folgenden Beschluss:

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sowie der Bundesminister für Gesundheit begrüßen das Engagement des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie und nehmen den Beschluss aus deren Besprechung vom 16. Juli 2020 zur Kenntnis. In diesem Beschluss heißt es unter Punkt 8: „Der Bundesgesundheitsminister wird gebeten, gemeinsam und in Abstimmung mit der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder kurzfristig die nationale Teststrategie in Hinblick auf den Umgang mit Reiserückkehrern weiterzuentwickeln und Kriterien dafür zu erarbeiten, ob, wann und in welchem Umfang Tests für diese sinnvoll sind“.

Vor diesem Hintergrund beschließen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sowie der Bundesminister für Gesundheit:

1. Reiserückkehrende und sonstige Einreisende aus Risikogebieten im Ausland (veröffentlicht durch das Robert Koch-Institut) sollen grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland auf Basis der Testverordnung des Bundes getestet zu werden. Wer über kein negatives Testergebnis verfügt, muss sich nach landesrechtlicher Regelung (Ausnahmen
gelten beispielsweise für Pendlerinnen und Pendler) in eine 14-tätige häusliche Absonderung begeben. Ein negatives Testergebnis kann die Quarantäne beenden. Auch wer aus Staaten einreist, die nicht als Risikogebiete im Sinne der Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts ausgewiesen sind, kann sich innerhalb von 72 Stunden nach Einreise im Rahmen der Testverordnung testen lassen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Testung wird geprüft.

2. Zur Testung von Einreisenden aus Risikogebieten im Ausland werden an allen deutschen Flughäfen mit entsprechendem Flugverkehr notwendige Testmöglichkeiten geschaffen. Laborkosten werden auf Grundlage der Testverordnung des Bundes übernommen. Die Infrastrukturkosten für die Testungen an den Flughäfen werden von den Ländern getragen. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder und der Bundesminister für Gesundheit bitten die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder, eine einvernehmliche Finanzierung sicher zu stellen. Perspektivisch sollen diese Kosten über die Flughafengebühren mittelbar auf die Ticketpreise umgelegt werden. Hierfür prüft der Bund die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Die Betreiber der Flughäfen werden aufgefordert, entsprechende Räume für die Durchführung der Tests zur Verfügung zu stellen. Entsprechendes gilt für Einreisende über den Seeweg. Sollten die Testmöglichkeiten an den Flughäfen und Seehäfen überlastet sein, können die Testungen auch an anderen Orten durchgeführt werden.

3. Für den Flug- und Schiffsverkehr sowie den grenzüberschreitenden Bus- und Bahnverkehr aus Risikogebieten im Ausland (veröffentlicht vom Robert KochInstitut) werden Aussteigekarten angeordnet. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird gebeten, bei entsprechenden Ersuchen auf Amtshilfe den Gesundheitsämtern verwaltungslogistische Unterstützung zu leisten, um eine verstärkte stichprobenartige Überprüfung derjenigen Einreisenden zu ermöglichen, die einer Verpflichtung zur häuslichen Absonderung unterliegen. Perspektivisch soll die Übermittlung von Passagierdaten digital erfolgen. Hierzu wird die Bundesregierung ein entsprechendes digitales Verfahren entwickeln.

4. Für den Straßen-, Bahn- und Busverkehr aus Risikogebieten im Ausland (veröffentlicht durch das Robert Koch-Institut) sollen im grenznahen Bereich verstärkt stichprobenhafte Kontrollen mit der Möglichkeit der Erhebung von Personendaten durchgeführt werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Bundespolizei) wird gebeten, hierbei zu unterstützen. An den grenznahen Einreisepunkten werden verstärkt Informationen über mögliche Quarantäneverpflichtungen und Testmöglichkeiten auch über mehrsprachige Informationstafeln zur Verfügung gestellt. Auch soll an ausgewählten Stellen die Möglichkeit einer Testung vor Ort ermöglicht werden.

5. Um die Einreisenden verstärkt auf ihre Verpflichtungen und die Möglichkeit der Testung hinzuweisen, werden Unternehmen, die im Flug-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehr grenzüberschreitend Reisende in die Bundesrepublik Deutschland befördern sowie Betreiber von Flughäfen, Häfen, Personenbahnhöfen und Busbahnhöfen im Rahmen ihrer betrieblichen und technischen Möglichkeiten verpflichtet, mehrsprachige Flugblätter des Bundesministeriums für Gesundheit zu verteilen und sonstige Informationshinweise zu geben. Es wird angestrebt, entsprechende Informationen bereits beim Buchungsvorgang zur Verfügung zu stellen. Hierzu wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur um Unterstützung gebeten.

6. Die Nationale Teststrategie sowie die Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Gesundheit werden entsprechend der o. g. Beschlüsse angepasst. Gleiches gilt für die Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8. April 2020, einschließlich der Muster zur Merkblättern und Aussteigekarten für Einreisende.

Eine negative Testung kann immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Deshalb ist 5 bis 7 Tage nach Testung bei Einreise eine Wiederholungstestung sinnvoll. Bei Auftreten von unklaren Symptomen auch nach einer negativen Testung ist unverzüglich Kontakt mit einem Arzt zur Abklärung der Symptome Kontakt aufzunehmen.

Wir appellieren an die Eigenverantwortung aller Reisenden. Abschließend sehen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder für Gesundheit und der Bundesminister für Gesundheit den Partytourismus mit Sorge und appellieren an die Eigenverantwortung der Reisenden, sich testen zu lassen und die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten. Flugblätter und Informationshinweise sollen um entsprechende Hinweise ergänzt werden.

Votum: (16 : 0 : 0)