Aktualisierung der Bearbeitungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen

Pressemitteilung

Aktualisierung der Bearbeitungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen

Zum 01.05.2025 treten aktualisierte Bearbeitungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen in Kraft. Betroffen sind insbesondere Genehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (LimSchG) sowie für Traditionsfeuer und Feuerwerke.

Mit der Anpassung sollen die gestiegenen Verwaltungsaufwände gedeckt und die Verfahren weiterhin effizient durchgeführt werden können. Die Gebühren richten sich nach der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im Umweltbereich (GebOUmwelt) und sind den jeweiligen Anträgen zu entnehmen. Diese wurden entsprechend aktualisiert und stehen online unter Anträge/Formulare zur Verfügung.

Die Gebühren wurden ausschließlich im gesetzlich vorgesehenen Mindestmaß angepasst. In vielen Fällen besteht ein Ermessensspielraum zwischen einem Mindest- und einem Höchstbetrag – die Gemeinde hat sich bewusst dafür entschieden, lediglich das untere Ende dieses Rahmens anzuwenden.

Die Gemeinde Schenkendöbern

Quelle: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomugv

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