Allgemeine Kommunalwahlen am 9.Juni 2024
Allgemeine Kommunalwahlen
am 9. Juni 2024
Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, finden im Land Brandenburg an einem Wahltag allgemeine Kommunalwahlen und die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Bürgerinnen und Bürger haben
damit die Möglichkeit, sowohl die Mitglieder der höchsten europäischen Volksvertretung als auch die Volksvertretung ihrer örtlichen Gemeinschaft (Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung) oder ihres Landkreises (Kreistag) mitzubestimmen. Zu wählen sind die vier Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte, 409 Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Gemeinden und Städte, eine Verbandsgemeindevertretung sowie 14 Kreistage mit insgesamt mehreren tausend Mandaten. Zur Wahl stehen auch die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Städte und Gemeinden, die Vorsitzende ihrer Gemeindevertretungen sind. Neu zu wählen sind außerdem Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie Mitglieder der Ortsbeiräte, die die Belange ihrer Ortsteile gegenüber der Stadt oder ihrer Gemeinde vertreten. Bei den Kommunalwahlen sowie erstmals bei der Wahl zum Europäischen Parlament sind auch Jugendliche wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Kern kommunaler Selbstverwaltung ist, dass von ihren Mitbürgern unmittelbar gewählte Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in ihrer Freizeit in Stadtverordnetenversammlungen oder Gemeindevertretungen die wichtigsten Entscheidungen ihrer Stadt oder Gemeinde treffen. Dies betrifft z. B. die Verabschiedung des Haushaltes, die Gestaltung der Ortsentwicklung durch Bauleitplanung z.B. zur Schaffung von Bauland, die Entscheidungen über Investitionen in öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Gemeindestraßen, Sportanlagen oder der Feuerwehr, den weiteren
Ausbau der Infrastruktur, kulturelle Angebote oder die Festsetzung von Kommunalabgaben.
In den vergangenen Jahren haben sich viele Menschen auf diese Weise ehrenamtlich in ihren Kommunen persönlich eingebracht und haben Mitverantwortung übernommen. Ihnen und ihren Familien ist zu danken. Für die anstehenden Wahlen ist es wichtig, dass sich wieder möglichst viele bereit erklären, in ihren Städten, Gemeinden oder Landkreisen Mitverantwortung für das lokale Gemeinwesen zu übernehmen und für Mandate zu kandidieren.
Die Durchführung der allgemeinen Kommunalwahlen wird am Wahltag in den Wahlbezirken insbesondere durch die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände gewährleistet. Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leisten damit einen besonders wichtigen Dienst für die Demokratie in den Kommunen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich diesen Aufgaben nicht zu verschließen.
In der nächsten Wahlperiode stehen die Kommunen vor weiteren großen Herausforderungen. Städte und Gemeinden in Brandenburg sind in den letzten Jahren immer attraktiver für Menschen auch aus anderen Bundesländern geworden. In wachsenden Kommunen ist zusätzliche Infrastruktur zu schaffen. An anderen Orten muss der demografische Wandel weiter aktiv gestaltet werden. Wie bei keinen anderen Wahlen ist es den Bürgerinnen und Bürgern gerade bei den Kommunalwahlen möglich, ihre lokalen Kandidaten persönlich zu kennen oder kennen zu lernen. Wählerinnen und Wähler können sich aus eigener Anschauung ein Urteil bilden, wem sie es zutrauen, in den kommenden Jahren stellvertretend für die Bevölkerung die wichtigsten Entscheidungen für ihre Städte und Gemeinden zu treffen.
Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg appelliert an die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, Mitverantwortung für ihre Kommune zu übernehmen und sich bereit zu erklären, für Mandate zu kandidieren.
Bürgerinnen und Bürger sollen auch die Gelegenheit nutzen, sich vor den Wahlen über die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie deren Programme zu informieren und sich ein eigenes Bild zu machen.
Nutzen Sie am 9. Juni 2024 die Möglichkeit, die Zusammensetzung der Vertretungen der Städte, und Gemeinden sowie der Ortsbeiräte für die kommenden Jahre mitzubestimmen. Geben Sie Ihre Stimme ab, wenn in Ihrer Gemeinde die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister sowie die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher zu wählen sind.
Grundlage kommunaler Selbstverwaltung und damit der Demokratie in unserem Land ist die engagierte Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger.