Widmungsverfügung Einziehung Straße

Verfügung zur Einziehung von Straßen in der

Gemeinde Schenkendöbern

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Einziehung

Nach § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Juli 2009 (GVBl. I Nr. 15, vom 13.08.2009, S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I Nr. 37) werden nachfolgend aufgeführte Verkehrswege

  • Weg von Pinnow nach Göhlen Straßen-Nr. 541

          - Netzknoten (NK) 4053/1808 (Ortsteilgrenze Pinnow) bis NK 3953/1832 (Kreuzung Weg Groß Drewitz – Reicherskreuz) mit einer Länge von 2,464 km

          - NK 3953/1832 bis NK 3953/1833 (Gemarkungsgrenze) mit einer Länge von 0,031 km

  • Weg von Pinnow nach Henzendorf Straßen-Nr. 542

         - NK 4053/1813 (Ortsteilgrenze Pinnow) bis NK 3953/1835 (Kreuzung Weg Groß Drewitz/ Reicherskreuz) mit einer Länge von 2,478 km

         - NK 3953/1835 bis NK 3953/1936 (Gemarkungsgrenze) mit einer Länge von 0,120 km

  • Weg von Groß Drewitz nach Reicherskreuz Straßen-Nr. 551

         - NK 3953/1700 )Straße von Groß Drewitz) bis NK 3953/1830 (Gemarkungsgrenze) mit einer Länge von 1,746 km

         - NK 3953/1830 (Gemarkungsgrenze) bis NK 3953/1832 mit einer Länge von 0,983 km

         - NK 3953/1832 (Kreuzung Weg Pinnow – Göhlen) bis NK 3953/1835 mit einer Länge von 0,747 km

         - NK 3953/1835 (Kreuzung Weg Pinnow – Henzendorf) bis NK 3953/1838 mit einer Länge von 1,367 km

         - NK 3952/1890 bis NK 3952/1891 (Ende Straße am Pinnower Weg) mit einer Länge von 0,520 km

als sonstige öffentliche Straßen eingezogen. Die Einziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkendöbern hat die Einziehung mit Beschluss Nr. 40/23 am 26.09.2023 beschlossen.

Die Wege verlieren die Verkehrsbedeutung einer sonstigen öffentlichen Straße.

Diese Verfügung ist mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schenkendöbern, Gemeindeallee 45, 03172 Schenkendöbern einzulegen.

 

Schenkendöbern, den 18.01.2024

Ralph Homeister

Bürgermeister

„30 mal Gutes tun“ – Sparkasse unterstützt Freiwillige Feuerwehr Schenkendöbern

Spende SPK an FFW Das PS-Lotterie-Sparen der Sparkasse Spree-Neiße feiert sein 30. Jubiläum. Anlässlich ihres Jubiläums machen sie Vereine glücklich mit zusätzlich 30 mal 1.000 Euro für gute Projekte und Vorhaben.

Retten, löschen, bergen, schützen - was wären wir ohne unsere Feuerwehr! Gemeinsam mit Winni übergab der Geschäftsstellenleiter der Gubener Geschäftsstelle Am Klosterfeld, René Lehmann, eine 1.000 Euro-Spende an die Gemeindejugendwartin der Freiwilligen Feuerwehr Schenkendöbern, Isabell Klein, und den Bürgermeister von Schenkendöbern, Ralph Homeister.

Die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Schenkendöbern gibt es bereits seit 1879. Insgesamt 220 aktive Feuerwehrleute üben hier eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, stellen ihre Freizeit in den Dienst einer guten Sache und engagieren sich, um anderen Menschen zu helfen. Feuerwehr ist aber mehr als nur Feuer löschen, es geht um Gemeinschaft, Hilfsbereitschaft und soziale Verantwortung. Die Feuerwehr prägt das Dorfleben in der Gemeinde Schenkendöbern, organisiert viele Feste und Feiern in den jeweiligen Orten.

Großen Wert legen die Schenkendöberner Feuerwehrleute auf ihre Nachwuchsarbeit. In den vier Jugendfeuerwehren  Schenkendöbern, Groß Drewitz, Krayne und Groß Gastrose/Taubendorf erlernen 58 Kinder und Jugendliche spielerisch die Aufgaben der Feuerwehr - von Brandverhütung bis Brandbekämpfung. Bei ihren wöchentlichen Übungen sind sie mit viel Spaß und Begeisterung dabei, trainieren Löschangriff nass und Gruppenstafette, eignen sich Erste-Hilfe-Kenntnisse an. Wichtig sind hier auch Teamgeist, Kameradschaft und Fairness. Mit großer Spannung fiebern die jungen Feuerwehrleute in jedem Jahr dem Stadt- und Gemeindeausscheid Anfang Oktober entgegen. Hier messen sie sich mit Gleichaltrigen und können ihr Wissen präsentieren. Die FF Schenkendöbern ist stolz auf ihre vielen Erfolge, die sie dort bereits errungen haben.

Die vielen freiwilligen Feuerwehrfrauen und -männer in den Gemeinden, so auch die in Schenkendöbern, sind eine wichtige Stütze des deutschen Notfallsystems. Sie opfern ihre Freizeit, um anderen zu helfen. Das verdient unsere große Wertschätzung. Sehr gern unterstützt deshalb die Sparkasse Spree-Neiße die Floriansjünger in ihrer Nachwuchsarbeit. Mit ihrer Hilfe konnte ein Notrufkofferset für die Brandschutzerziehung angeschafft werden. Dieses kommt nicht nur bei den Jugendfeuerwehren zum Einsatz, sondern dient auch der altersgerechten Wissensvermittlung bei den regelmäßigen Projekttagen zur Brandschutzerziehung in den Kitas und der Schule der Gemeinde. 

B-Plan Schenkendöbern "Gr. Gastrose Hinter der Bahn"

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schenkendöbern
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 23
„Groß Gastrose – Hinter der Bahn“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertreterversammlung Schenkendöbern hat am 20.02.2018 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Groß Gastrose – Hinter der Bahn“ beschlossen. Nunmehr liegt der Entwurf in der Fassung vom Juni 2018 zur öffentlichen Auslegung vor.
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 BauGB angepasst. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB  abgesehen.
Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird
-   vom Umweltbericht nach § 2a BauGB,
-   von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
-   sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB
abgesehen. § 4c BauGB zur Überwachung (Monitoring) ist nicht anzuwenden.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind den als Anlage beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung sind.
Dieser Entwurf des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Auslegungszeitraum Vom 08.10.2018 bis einschließlich 08.11.2018
Auslegungszeiten
              Während der Dienstzeiten
Auslegungsort
              In der Gemeindeverwaltung Schenkendöbern
Gemeindeallee 45 in 03172 Schenkendöbern
Während dieser Auslegefrist können von jedermann bei der Verwaltung Stellungnahmen zu dem ausgelegten Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Schenkendöbern deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Ergänzend werden Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, während der Auslegungsfrist zusätzlich unter den nachfolgenden Internetadressen der Gemeinde Schenkendöbern bereitgestellt:
https://www.schenkendoebern.de/oeffentlichkeitsbeteiligung

Zusätzlich stehen diese Unterlagen während der Auslegungsfrist im zentralen Landesportal unter den nachfolgenden Internetadressen zur Verfügung:
http://blp.brandenburg.de
http://bauleitplanung.brandenburg.de
gez. P. Jeschke
Bürgermeister der Gemeinde Schenkendöbern

Anlage:

Geltungsbereich Plangebiet

Übersichtskarte

Uebersicht DTK 135x135mm

Zahlen und Fakten

Lage und Zugehörigkeit:
ca. 100km südöstlich von Berlin, an der Grenze zu Polen
Brandenburg, Landkreis Spree-Neiße

Koordinaten: 51°56’N 14°38’O

Höhe über NN: 51m

Fläche: 214 km²

Einwohner: 3.515 (31. Dez. 2023), Vorjahr 3.499 (31.12.2022)

Wirtschaft:
Land- und Forstwirtschaft, Tourismus- und Gastgewerbe, Handwerk, Kleingewerbetreibende

Gliederung:
16 Ortsteile (Atterwasch, Bärenklau, Grabko, Grano, Groß Drewitz, Groß Gastrose, Kerkwitz, Krayne, Lauschütz, Lübbinchen, Pinnow, Reicherskreuz, Schenkendöbern, Sembten, Staakow und Taubendorf)

und 3 Wohngebiete

 

Informationen finden Sie auch unter www.wikipedia.de

Bürgermeister

Bürgermeister der Gemeinde Schenkendöbern:

Herr Ralph Homeister (Wählergruppe Feuerwehr).Homeister, Ralph

Sprechzeiten:

Di. 09:00-12:00 und 13:00-18:00
Do. 09:00-12:00 und 13:00-16:00

Kontakt:

Telefonisch über die Zentrale 03561-55620
per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Gemeindevertreter

Name
Funktion

Ortsteil

Wahlliste

Ausschuss

Dillan, Hanni

Vorsitzende der Gemeindevertretung

OT Kerkwitz

Wählergruppe Senioren

 

Buder, Ralf

OT Groß Drewitz

Wählergruppe Feuerwehr

 

Bursch, Jürgen

OT Krayne

CDU

 

Bähr, Melanie

OT Schenkendöbern

EWV Bähr, Melanie

 

Fiedler, Thomas

OT Bärenklau

Wählergruppe Bärenklauer SV

 

Heß, Hans Ulrich

OT Groß Drewitz

Wählergruppe Groß Drewitz

 

Huschga, Christian

OT Atterwasch

EWV Christian Huschga

 
Höpfner, Falko OT Atterwasch CDU

 

Krautz, Steffen

OT Kerkwitz

SPD

 

Krug, Daniel

OT Groß Drewitz

Wählergruppe Feuerwehr

 

Leppich, Katrin 

OT Grano

DIE LINKE

 

Lorenz, Daniel

OT Kerkwitz

SPD

 

Märksch, Gerald

OT Groß Gastrose

EWV G.Märksch

 

Palme, Franz

OT Pinnow

Wählergruppe Feuerwehr

 

Rogosky, Sven

OT Taubendorf CDU  

Schumann, Sven

OT Lauschütz

Wählergruppe Lutzketal  

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