B-Plan Schenkendöbern "Gr. Gastrose Hinter der Bahn"
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schenkendöbern
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 23
„Groß Gastrose – Hinter der Bahn“ nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertreterversammlung Schenkendöbern hat am 20.02.2018 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Groß Gastrose – Hinter der Bahn“ beschlossen. Nunmehr liegt der Entwurf in der Fassung vom Juni 2018 zur öffentlichen Auslegung vor.
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 BauGB angepasst. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird
- vom Umweltbericht nach § 2a BauGB,
- von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
- sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB
abgesehen. § 4c BauGB zur Überwachung (Monitoring) ist nicht anzuwenden.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind den als Anlage beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung sind.
Dieser Entwurf des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Auslegungszeitraum Vom 08.10.2018 bis einschließlich 08.11.2018
Auslegungszeiten
Während der Dienstzeiten
Auslegungsort
In der Gemeindeverwaltung Schenkendöbern
Gemeindeallee 45 in 03172 Schenkendöbern
Während dieser Auslegefrist können von jedermann bei der Verwaltung Stellungnahmen zu dem ausgelegten Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Schenkendöbern deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Ergänzend werden Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, während der Auslegungsfrist zusätzlich unter den nachfolgenden Internetadressen der Gemeinde Schenkendöbern bereitgestellt:
https://www.schenkendoebern.de/oeffentlichkeitsbeteiligung
Zusätzlich stehen diese Unterlagen während der Auslegungsfrist im zentralen Landesportal unter den nachfolgenden Internetadressen zur Verfügung:
http://blp.brandenburg.de
http://bauleitplanung.brandenburg.de
gez. P. Jeschke
Bürgermeister der Gemeinde Schenkendöbern
Anlage:
Geltungsbereich Plangebiet |
Übersichtskarte |